Parzellen: 3, 18, 29, 32, 42, 51, 60, 67, 84
Frontdienstchef: Etter Charly
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 1,11, 21, 31, 41, 50, 59, 66, 83
Frontdienstchef: Correia Angelo
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Die Pächter haben die Möglichkeit, direkt mit dem Vorstand in
Kontakt zu treten.
Eine Delegation des Vorstandes führt nach eigenem
Ermessen während des Jahres weitere Rundgänge durch.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Die Pächter haben die Möglichkeit, direkt mit dem Vorstand in
Kontakt zu treten.
Eine Delegation des Vorstandes führt nach eigenem
Ermessen während des Jahres weitere Rundgänge durch.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen:
Frontdienstchef:
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
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