Parzellen: 11, 23, 32, 43, 54, 62, 80, 90
Frontdienstchef: Francesco Angelico
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 90, 73, 60, 50, 40, 30, 25, 8
Frontdienstchef: Francesco Angelico
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 88, 71, 59, 49, 39, 29, 17, 6
Frontdienstchef: Zaczkowski Marcel
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 87, 69, 58, 47, 38, 27, 16, 4
Frontdienstchef: Pocajt Vincenc
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Die Pächter haben die Möglichkeit, direkt mit dem Vorstand in Kontakt zu treten.
Eine Delegation des Vorstandes führt nach eigenem Ermessen während des Jahres weitere Rundgänge durch.
Parzellen: 85, 66, 57, 46, 37, 26, 13, 1
Frontdienstchef: Marthaler Dunja
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 84, 64, 56, 45, 36, 24, 12
Frontdienstchef: Lienhart André
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 83, 63, 55, 43, 34, 23, 11, 7
Frontdienstchef: Etter Charly
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
Parzellen: 82, 62, 54, 42, 32, 21, 10
Frontdienstchef: Zaczkowski Marcel
Infos:
Der Frondienst dauert jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00Uhr.
Gemäss Vorstandsbeschluss sind 3 Stunden Frondienst zu leisten.
Wer eingeteilt ist und den Frondienst nicht leisten kann, hat sich mindesten 4 Tage vorher beim Frondienstchef abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann nicht nachgeholt werden.
Der Frondienst findet bei jeder Witterung statt.
Nicht geleisteter Frondienst wird mit dem an der GV bestimmten Betrag/Std. in Rechnung gestellt.
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